Stattdessen besteht der Verdacht, dass er erneut straffällig geworden ist, dies wegen Konsums von Marihuana und Erwerbs, Besitzes und Konsums von Benzodiazepinen (Ausdehnungsverfügung vom 28. März 2019) und Fahrens ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigungen (Ausdehnungsverfügungen vom 5. März, 21. März und 4. April 2019). Gemäss eigenen Angaben als Auskunftsperson in einem Verfahren wegen Freiheitsberaubung und Entführung verbrachte er seine Tage seither meist mit «chillen», kiffen und schlafen (Einvernahme vom 5. März 2019 Z. 16 ff.).