Wie sich aber zeigte, nahm er die von der Jugendanwaltschaft im vorliegenden Verfahren dargebotene Unterstützung nicht an und erschien wie bereits thematisiert bei den Terminen für die notwendigen Abklärungsgespräche meist nicht. Stattdessen besteht der Verdacht, dass er erneut straffällig geworden ist, dies wegen Konsums von Marihuana und Erwerbs, Besitzes und Konsums von Benzodiazepinen (Ausdehnungsverfügung vom 28. März 2019) und Fahrens ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigungen (Ausdehnungsverfügungen vom 5. März, 21. März und 4. April 2019).