schaffte er nicht. Ein berufsvorbereitendes zusätzliches Schuljahr brach er ab. Seine Mutter scheint bis heute mit der Erziehung überfordert zu sein und ihm die nötigen Regeln und Grenzen nicht aufzeigen zu können. Kindes- und Erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen fruchteten aufgrund mangelnder Motivation, Zuverlässigkeit und Kooperationsbereitschaft seitens des Beschwerdeführers (und seiner Mutter) nicht. Im Laufe des letzten Jahres scheint sich die Situation weiter zugespitzt zu haben. Seit September 2018 geht der Beschwerdeführer keiner regelmässigen Beschäftigung mehr nach.