Schliesslich ist auch den Akten der KESB zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer in der Vergangenheit wiederholt vereinbarte Termine und andere Abmachungen mit den Behörden oder Beratungsinstitutionen nicht eingehalten hat. Dieses nachlässige Verhalten zeigt, dass der Beschwerdeführer sich nicht bewusst zu sein