Eine formaljuristische Vorladung werde erst verschickt, wenn der Jugendliche diesen praxisüblichen Einladungen zu den Abklärungsgesprächen keine Folge leiste. Diese Ausführungen sind einleuchtend, macht es doch Sinn, in diesem Stadium des Verfahrens von Seiten der Sozialarbeiter zu den betroffenen Jugendlichen ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen. Dies lässt sich eher erreichen, wenn man verständlich und mit Mitteln mit ihnen kommuniziert, die sich die Jugendlichen gewohnt sind.