Wie der Leitende Jugendanwalt erklärt, wird die Abklärung der persönlichen Verhältnisse durch einen Sozialarbeiter der Jugendanwaltschaft vorgenommen. Um den Bedürfnissen des Jugendlichen gerecht zu werden, erfolge die Kommunikation oftmals auf informellem Weg wie Telefon, Social Media oder A-Post. Eine formaljuristische Vorladung werde erst verschickt, wenn der Jugendliche diesen praxisüblichen Einladungen zu den Abklärungsgesprächen keine Folge leiste.