Es gehe um die Zukunftsperspektiven des Beschwerdeführers. Diese Informationen hätten dem Bericht der Sozialdienste Worb vom 14. Februar 2018 nicht entnommen werden können. Zudem sei der Bericht im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung am 8. Februar 2019 bereits nicht mehr aktuell gewesen, zumal der Abschluss der obligatorischen Schulzeit für einen Menschen eine sehr intensive und ereignisreiche Lebensphase darstelle. Die Persönlichkeitsentwicklung des Beschwerdeführers habe mit dem Konsum von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen sowie der Veräusserung von psychotropen