2 Worb vom 14. Februar 2018. Demnach sei der Beschwerdeführer im Alter von zehn Jahren von Brasilien, wo er bei seinem Vater gelebt habe, in die Schweiz zu seiner Mutter gezogen. Er habe seither Mühe gehabt, sich an das Leben hier zu gewöhnen. Ab der 7. Klasse sei er regelmässig nicht pünktlich in der Schule aufgetaucht. In dieser Zeit habe er auch mit dem Rauchen von Zigaretten und gelegentlich Marihuana begonnen.