___ beauftragt. Am 30. April 2019 verfügte die Jugendanwaltschaft die vorsorgliche Unterbringung von A.________ in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung mit stationärer Beobachtung. Als Eintrittsdatum wurde der 1. Mai 2019 festgelegt und bestimmt, der Vollzug erfolge vorerst in einem Regionalgefängnis des Kantons Bern, bis ein Platz in einer geeigneten Institution gefunden werde. Gegen die vorsorgliche Unterbringung erhob A._____