2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Dem Verurteilten/Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 300.00 ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer, v.d. Fürsprecher B.________ - dem Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin E.________ (mit den Akten) - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwältin F.________ - Klinik C.________, Ambulatorium Bern, G.________