2. Der Antrag der Verteidigung gemäss Ziffer 2 seiner Eingabe vom 8. Juli 2019 beruht auf der These, dass gegen selbstständige nachträgliche Entscheide des Gerichts die Berufung zulässig sein muss. Welches Rechtsmittel gegen die selbstständigen nachträglichen Entscheide des Gerichts gegeben ist, war in der Tat längere Zeit umstritten. Das ist indessen seit dem 3. September 2015 höchstrichterlich geklärt. Das Bundesgericht hat in BGE 141 IV 396 entschieden, dass selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide in Form eines Beschlusses oder einer Verfügung ergehen und mit Beschwerde anzufechten sind.