Mit Verfügung vom 11. Juni 2019 nahm die Verfahrensleitung vom Bericht der Klinik vom 3. Juni 2019 Kenntnis und gab der Generalstaatsanwaltschaft und der Vorinstanz Gelegenheit zur Stellungnahme. Sowohl die Vorinstanz, mit Schreiben vom 14. Juni 2019, wie auch die Generalstaatsanwaltschaft, mit Schreiben vom 1. Juli 2019, verzichteten auf eine Stellungnahme.