er sei seit dem 29. April 2019 in Behandlung. 1.7 Die Verfahrensleitung eröffnete mit Verfügung vom 13. Mai 2019 das Beschwerdeverfahren und bat den Beschwerdeführer um Unterzeichnung der Entbindungserklärung, um einen aktuellen Verlaufsbericht bei der Klinik einholen zu können. 1.8 Die Verfahrensleitung nahm am 29. Mai 2019 die eingereichte Entbindungserklärung und die Vereinbarung des Ehescheidungsverfahrens (CIV 19 2657) zur Kenntnis. Mit Verfügung vom 11. Juni 2019 nahm die Verfahrensleitung vom Bericht der Klinik vom 3. Juni 2019 Kenntnis und gab der Generalstaatsanwaltschaft und der Vorinstanz Gelegenheit zur Stellungnahme.