2 5. Februar bis zum 23. Februar 2019 in stationärer Behandlung befunden hat. Indes wird ausgeführt, in gegenseitigem Einverständnis sei er planmässig entlassen worden und in seine alten Wohnverhältnisse zurückgekehrt. Der Beschwerdeführer habe sich aufgrund der Betreuungssituation seiner Töchter nicht zu einer längerfristigen stationären Behandlung motivieren lassen können, habe sich aber stattdessen für eine zweimal wöchentliche suchtspezifische Therapie im Ambulatorium der Klinik ausgesprochen.