1.2 Die Klinik C.________ (nachfolgend: Klinik) wurde am 20. November 2018 über das Urteil vom 22. Mai 2018 informiert. Am 27. November 2018 teilte sie telefonisch mit, dass der Beschwerdeführer seit etwa 1 ½ Jahren nicht mehr zu Therapiegesprächen erscheine. Anlässlich eines weiteren Telefongesprächs vom 13. Dezember 2018 teilte die Klinik jedoch mit, dass er sich wieder zu einer Therapie angemeldet habe.