Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 6‘600.00, bei einer Probezeit von 5 Jahren. Mit dem Urteil verbunden wurde die Weisung, sich sogleich einer therapeutischen Suchtbehandlung zu unterziehen und diese bis zum erfolgreichen Abschluss oder bis zum Ende der Probezeit weiterzuführen, mit halbjährlicher Berichterstattung an die Verfahrensleitung. 1.2 Die Klinik C.________ (nachfolgend: Klinik) wurde am 20. November 2018 über das Urteil vom 22. Mai 2018 informiert.