___ (nachfolgend: Beschwerdeführer) schuldig wegen Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand (qualifiziert begangen), Führens eines nicht vorschriftsgemässen Fahrzeuges, Nichtabgabe von Ausweis und Kontrollschild trotz behördlicher Aufforderung, mehrfachen Führens eines Personenwagens trotz entzogenen Führerausweises und damit ohne Berechtigung sowie wegen unrechtmässiger Entziehung von Energie. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 6‘600.00, bei einer Probezeit von 5 Jahren.