1. 1.1 Mit Urteil vom 22. Mai 2018 (PEN 2018 54) sprach das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) schuldig wegen Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand (qualifiziert begangen), Führens eines nicht vorschriftsgemässen Fahrzeuges, Nichtabgabe von Ausweis und Kontrollschild trotz behördlicher Aufforderung, mehrfachen Führens eines Personenwagens trotz entzogenen Führerausweises und damit ohne Berechtigung sowie wegen unrechtmässiger Entziehung von Energie.