Dem Antrag auf Entsiegelung vom 9. Mai 2019 und der Ergänzung vom 3. Juni 2019 könnten entnommen werden, dass Hinweise bestünden, dass der Beschwerdeführer auch bei der illegalen Meisterfeier anwesend gewesen sei. Er habe sich aktiv an einer wechselseitigen tätlichen Auseinandersetzung im Restaurant I.________ beteiligt (Verdacht auf Raufhandel). Dies sei aus den in der Zwischenzeit visierten und zuvor edierten Videobildern aus dem Restaurant I.________ ersichtlich. Weiter bestünden Hinweise darauf, dass sich der Beschwerdeführer auch an den gewalttätigen Übergriffen gegenüber der Polizei am 13./14. April 2019 beteiligt haben solle.