1. Die Beschwerde wird abgewiesen, verbunden mit der Feststellung, dass die Haft am 29. Juli 2019 endet. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Beschwerdeführer. 3. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft bzw. das urteilende Gericht festgesetzt.