Die Auswertung des Mobiltelefons der Freundin ergab, dass ihr der Beschwerdeführer Chatnachrichten mit Fotos von Schmuck und Geld übermittelt hatte. Gemäss Polizeibericht vom 1. April 2019 könnte es sich dabei um Deliktsgut von Einbruchdiebstählen in der Schweiz handeln. Diese Umstände und Zusammenhänge weisen daraufhin, dass der Beschwerdeführer an den Einbruchdiebstählen beteiligt war, zumal auch plausible Erklärungen betreffend seiner Er-