In diesem Fahrzeug wurden der Beschwerdeführer, D.________ sowie E.________ schliesslich auch am 30. März 2019 angehalten und in der Folge festgenommen. Im Fahrzeug befand sich eine hohe Anzahl von Münzen. Die Freundin des Beschwerdeführers wurde ebenfalls am 30. März 2019 angehalten. Bei der Kontrolle des von ihr gefahrenen Personenwagens wurden versteckt im Fahrzeug Schmuck sowie Bargeld in der Höhe von CHF 9‘350.00 aufgefunden. Die Auswertung des Mobiltelefons der Freundin ergab, dass ihr der Beschwerdeführer Chatnachrichten mit Fotos von Schmuck und Geld übermittelt hatte.