___ mit Deliktsgut angehalten und festgenommen. Einen Tag später wurde auch G.________ durch das Grenzwachtkorps angehalten. Im Fahrzeug wurde Deliktsgut festgestellt, welches dem gleichen Diebstahl wie das bei F.________ sichergestellte Deliktsgut zugeordnet werden konnte. Aufgrund der polizeilichen Beobachtungen und Feststellungen besteht der Verdacht, dass die Täterschaft insbesondere aus einer Wohnung an der J.________ (Adresse) in Bern tätig war. Der Beschwerdeführer und seine Freundin H.________ hielten sich zeitgleich mit E.________ an dieser Adresse auf.