Der Beschuldigte wurde am 30. März 2019 festgenommen und mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 2. April 2019 bis am 1. Mai 2019 in Untersuchungshaft versetzt. Das Zwangsmassnahmengericht verlängerte am 3. Mai 2019 die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten um drei Monate, d.h. bis am 1. August 2019. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Rechtsanwältin B.________, am 5. Mai 2019 Beschwerde ein. Er beantragte die Aufhebung des Entscheides sowie seine unverzügliche Haftentlassung.