3 mentlich des Prinzips der Waffengleichheit – bei. Eine der Hauptaufgaben von Anwälten sei die Sicherstellung des Rechts des Beschuldigten, sich nicht selbst belasten zu müssen. Entsprechend sei selbst im Schweizer Recht für den Fall, dass eine beschuldigte Person (nach entsprechender Belehrung) den Beizug eines Verteidigers verlange, dieser die Wahrnehmung dieses Rechts effektiv und nicht nur theoretisch zu ermöglichen.