Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Nachdem die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer mitgeteilt hatte, dass sie gedenke, am Strafbefehl festzuhalten, zeigte Rechtsanwalt B.________ der Staatsanwaltschaft an, dass er den Beschwerdeführer in dieser Sache vertrete. Nachdem er Einsicht in die Akten hatte nehmen können, beantragte Rechtsanwalt B.________ mit Schreiben vom 4. März 2019, die Einvernahmeprotokolle seien aus den Akten zu weisen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens unter separatem Verschluss zu halten und danach zu vernichten.