Am 6. August 2018 wurde er erneut polizeilich als beschuldigte Person befragt. Am 4. Oktober 2018 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) einen Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer und verurteilte ihn wegen fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln, pflichtwidrigem Verhalten bei Unfall und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 100.00 und zu einer Busse von CHF 400’00. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschwerdeführer Einsprache.