7 genstände durch die Retention abgetreten worden. Was dies rechtlich genau bedeuten soll, ist unklar. Rechtsanwalt C.________ behauptet zwar, damit sei «klar» gemeint gewesen, die Sachen seien zu Eigentum abgetreten worden. Eine Abtretung zu Eigentum / zur Verschaffung eines dinglichen Rechts existiert jedoch nicht respektive wäre ein solches vertragliches Konstrukt rechtswidrig. Die Arten des möglichen Eigentumserwerbs sind gesetzlich geregelt (siehe vorne E. 5.1).