Dass die Vereinbarung den Titel «Aufnahme einer Retention» trage, stehe dem nicht entgegen. Von der Hanf-Indooranlage habe die Beschwerdeführerin aber vor dem Feuer im Februar 2019 keine Kenntnis gehabt. Der Beschuldigte habe sich nach Italien abgesetzt und man habe den Mietvertrag mit ihm einvernehmlich aufgelöst, weil die Mietzinsausstände (mindestens CHF 35‘205.00) mit den im Lagerraum befindlichen Gegenständen – welche in ihr Eigentum übergegangen seien – gedeckt werden könnten. Es sei beabsichtigt, die Gegenstände einem Produzenten von legalem CBD-Hanf zu verkaufen und mit dem Erlös die offenen Mietzinse zu decken.