1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121). Am 17. April 2019 verfügte sie in Anwendung von Art. 263 und Art. 377 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO; SR 312) die Beschlagnahme von sieben Grow-Zelten, 40 Lampen inkl. Vorschaltgeräte, einer nicht genau bestimmbaren Menge chemischer Produkte für die Aufzucht von Hanfpflanzen, einem Tisch für die Aufzucht von Hanfpflanzen sowie einer Lüftungsanlage.