Wenn jemand über Vorstrafen verfügt, bedeutet dies nicht, dass er 24 Stunden pro Tag von der Polizei überwacht wird. Ausserdem sind die Täter bei Fanausschreitungen oft vermummt, so dass die Polizei den Beschwerdeführer nicht erkannt hätte, falls er in die Ausschreitungen anlässlich der Meisterfeier 2018 und 2019 verwickelt gewesen wäre.