Es kann dabei offen gelassen werden, ob die Behauptung der Staatsanwaltschaft zutrifft, dass der Beschwerdeführer zum harten Kern der teilweise gewaltbereiten YB-Fans gehört. Die Vorstrafen und der aktuelle Vorfall bilden bereits genügend erhebliche und konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer auch in die Ausschreitungen anlässlich der Meisterfeier 2018 und 2019 verwickelt sein könnte.