Er wurde wegen Sachbeschädigung (öffentliche Zusammenrottung, grosser Schaden), Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen und einer Busse von CHF 1‘300.00 verurteilt. Es ist davon auszugehen, dass diese drei Vorstrafen im Zusammenhang mit Fanausschreitungen stehen. Dies wird vom Beschwerdeführer jedenfalls nicht explizit bestritten. Ausserdem ereignete sich der aktuelle Vorfall auch im Zusammenhang mit Ausschreitungen von YB-Fans. Die Vorstrafen deuten auf eine gewisse Gewaltbereitschaft des Beschwerdeführers hin.