Seither sei er nicht mehr verurteilt worden, was zeige, dass er nicht (mehr) zum «harten Kern der teilweise gewaltbereiten Fans des BSC YB» gehöre. Es bestehe somit kein genügender Anfangsverdacht betreffend eine mögliche Beteiligung seinerseits an den Ausschreitungen anlässlich der Meisterfeiern 2018 oder 2019. Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Begehung entsprechender Delikte sei nicht gegeben.