6 Des Weiteren ist die ED-Erfassung und DNA-Profilerstellung des Beschwerdeführers auch zur Aufklärung weiterer strafbarer Handlungen zulässig. Der Beschwerdeführer gehört zum harten Kern der teilweise gewaltbereiten Fans des BSC YB. Seine DNA kann allenfalls zur Aufklärung von weiteren Delikten, welche bei den Ausschreitungen anlässlich der Meisterfeier von diesem und letztem Jahr begangen worden sind, führen.