In den Jahren 2013 und 2014 sei intensiv gegen ihn ermittelt worden und er dürfte seither betreffend einschlägige Vorfälle im Visier der Ermittlungsbehörden gestanden haben. Deshalb wäre weitere mögliche Delinquenz aufgefallen und untersucht worden. 6. Die Generalstaatsanwaltschaft führt in ihrer Stellungnahme zur erkennungsdienstlichen Erfassung und zur DNA-Profilerstellung Folgendes aus: Gegen den Beschwerdeführer wird wegen Hinderung einer Amtshandlung, Beschimpfung und Sachbeschädigung, begangen am 15. April 2019 in Bern, obere und untere Altstadt, eine Untersuchung geführt (vgl. Eröffnungsverfügung vom 23. April 2019).