Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob die beschuldigte Person vorbestraft ist (Urteil des Bundesgerichts 1B_17/2019 vom 24. April 2019 E. 3.4 mit Hinweisen, zur Publikation vorgesehen). 3.3 Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die erkennungsdienstliche Erfassung gemäss Art. 260 Abs. 1 StPO (BGE 141 IV 87 E. 1.3.1 S. 90 und E. 1.4.1 S. 91). Es besteht jedoch der Unterschied, dass diese auch für Übertretungen angeordnet werden kann (Urteil des Bundesgerichts 1B_244/2017 vom 7. August 2017 E. 2.1). Gemäss Art.