So kann das DNA-Profil Irrtümer bei der Identifikation einer Person und die Verdächtigung Unschuldiger verhindern. Es kann auch präventiv wirken und somit zum Schutz Dritter beitragen (Urteil des Bundesgerichts 1B_17/2019 vom 24. April 2019 E. 3.3 mit Hinweisen, zur Publikation vorgesehen). 3.2 Erkennungsdienstliche Massnahmen (erkennungsdienstliche Erfassung, Entnahme einer DNA-Probe, DNA-Profilerstellung) und die Aufbewahrung der Daten bedeuten einen Eingriff in das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV) und auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 13 Abs. 2 BV und Art. 8 EMRK) (BGE 136 I 87 E. 5.1 S. 101;