2 StPO). Die erkennungsdienstliche Erfassung und die Entnahme der DNA-Probe wurden vorliegend bereits durchgeführt und sind abgeschlossen. Wie weit die Erstellung des DNA-Profils bereits fortgeschritten ist, kann den Akten nicht entnommen werden. Selbst wenn auch die DNA-Analyse bereits abgeschlossen ist, ist darauf hinzuweisen, dass sich die Daten der erkennungsdienstlichen Erfassung und der Entnahme der DNA-Probe nach wie vor in den Akten befinden. Der Beschwerdeführer beantragt deren Entfernung und Vernichtung.