Am 24. April 2019 verfügte die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs (abgekürzt: WSA) zur Erstellung eines DNA-Profils. Weiter erliess die Staatsanwaltschaft am 29. April 2019 einen Vorführungsbefehl zwecks erkennungsdienstlicher Behandlung (inkl. WSA-Abnahme).