1. Mit Verfügung vom 27. Dezember 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von B.________ initiierte Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen übler Nachrede, evtl. Verleumdung, nicht an die Hand. Hiergegen erhob B.________ am 17. Januar 2019 Beschwerde mit dem Antrag, die Verfügung sei aufzuheben und die Ermittlungen gegen die Beschuldigte seien weiterzuführen. Eventualiter habe die Staatsanwaltschaft ihn schriftliche über laufende Verfahren gegen die Beschuldigte zu informieren.