1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen Raubes und Freiheitsberaubung. Am 23. April 2019 wies die Staatsanwaltschaft ein Ersuchen des Beschwerdeführers um Aktenedition in Russland «zurzeit» ab. Dagegen erhob er am 2. Mai 2019 Beschwerde und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Seinem «Gesuch um Rechtshilfe bei der Spedition von Verfahrensakten in Russland» sei stattzugeben.