Es droht noch keine Überhaft. Was die geplanten Ermittlungshandlungen betrifft, so sind der Sammelrapport sowie das in Auftrag gegebene forensisch-psychiatrische Gutachten am 4. Februar 2019 bzw. 15. Februar 2019 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Das Gutachten wurde der Beschwerdeführerin zur Stellungnahme zugestellt. Anträge zur Verbesserung und/oder Ergänzung sind innert Frist offenbar keine eingegangen. Die Schlusseinvernahme fand am 28. März 2019 statt, so dass nun Anklage erhoben werden kann. Diese Anklageerhebung hat zeitnah zu geschehen.