Im hier zu beurteilenden Fall sei (im Falle eines Schuldspruchs, was bestritten werde) von einer vergleichbaren Höhe der Gesamtdeliktssumme auszugehen. Die einzelnen Geschädigten hätten jedoch nur geringfügige Schäden in der Höhe von durchschnittlich CHF 253.00 erlitten. Ihr drohe bei der nun verlängerten Untersuchungshaft auf 9 Monate Überhaft. 5.3 Aufgrund der Aktenlage hat die Beschwerdeführerin eine längere und unbedingt auszufällende Freiheitsstrafe (vgl. dazu insb. Urteil des Regionalgerichts Emmen- tal-Oberaargau vom 19. Juli 2017 [PEN 17 108] resp. Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 21. Juni 2018 [