Es scheint im Zusammenhang mit ihrem pathologischen Spielen und ihren psychopathischen sowie narzisstischen Persönlichkeitsakzentuierungen im Zusammenhang zu stehen, dass sie stets nach dem gleichen Muster durch das «Fake-Inserate-Schalten» kleinere (und grössere) Beträge von anderen Personen erwirtschaften oder eben «gewinnen» will. Da die Beschwerdeführerin den Strafvollzug aus den umgewandelten Urteilen durch Bezahlung von CHF 13‘081.65 umgehen zu wollen scheint, ist auch nicht restlos klar, ob sie in Freiheit in anderer deliktischer Weise versuchen würde, sich Gelder zu beschaffen.