Zudem ist sie wegen Veruntreuung, mehrfach begangen, sowie wegen Diebstahls vorbestraft. In Bezug auf die Besuche ihres Sohnes sei überdies erwähnt, dass der Vater des gemeinsamen Sohnes sowie der Sohn selber seit 6. Dezember 2018 über eine Dauerbesuchsbewilligung verfügen und somit häufig im Untersuchungsgefängnis vorbeikommen könnten. Was die Befürchtung der erheblichen Gefährdung der Sicherheit anderer durch schwere Verbrechen oder Vergehen angeht, so ist die vorliegende Konstellation nicht mit dem Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 435 vom 8. November 2016 vergleichbar.