len der Staatsanwaltschaft Sursee des Kantons Luzern. Diesen Strafvollzug von insgesamt 275 Tagen, wie überhaupt ein vorzeitiger Strafantritt, scheint die Beschwerdeführerin nach überzeugender Angabe der Staatsanwaltschaft bis heute abzulehnen. Offenbar hat sie aus der Untersuchungshaft heraus versucht, Geld von Bekannten zu beschaffen, um den Strafvollzug aus den umgewandelten Urteilen durch Bezahlung von CHF 13‘081.65 zu umgehen. Die Behauptung der Verteidigung, dass der Kanton Luzern den Strafvollzug nicht vollziehen wolle, erscheint