Schliesslich habe es die Beschwerdeführerin bisher nie abgelehnt, die Ersatzfreiheitsstrafe von 275 Tagen aus den umgewandelten Urteilen der Staatsanwaltschaft Sursee zu vollziehen. Es sei vielmehr so, dass diese Option von der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden sei, weil die Beschwerdeführerin die durchaus legitime Möglichkeit gehabt hätte, diese Strafe durch Darlehen Dritter abzubezahlen. Der Vater ihres Kindes habe ihr bereits zugesagt, ihr das Geld zu leihen, habe sein Angebot nach der Verhaftung aber wieder zurückgezogen. 4.3 Die Argumente der Verteidigung verfangen nicht.