Das sei für die Beschwerdeführerin Grund genug, deliktsfrei zu leben. Der «heilsame Schock einer Inhaftierung» sei eingetreten. Die Strafuntersuchung sei abgeschlossen. Der deliktsfreie Zeitraum von 6 Monaten beweise, dass die Beschwerdeführerin in der Lage sei, deliktsfrei zu leben. Schliesslich habe es die Beschwerdeführerin bisher nie abgelehnt, die Ersatzfreiheitsstrafe von 275 Tagen aus den umgewandelten Urteilen der Staatsanwaltschaft Sursee zu vollziehen.