6 Unterhaltsbeiträgen des Kindsvaters bestritten. Die Beschuldigte habe anlässlich der letzten Einvernahme nachgewiesen, dass sie in der Zwischenzeit vom Sozialamt unterstützt werde und nach wie vor über ihre Wohnung verfüge. Für ihren Lebensunterhalt sei demnach auch nach der Haftentlassung gesorgt. Sie werde es nicht nötig haben zu delinquieren. Das Sozialamt stelle die Mietzinszahlungen nach 6 Monaten Untersuchungshaft indes ein. Das sei für die Beschwerdeführerin Grund genug, deliktsfrei zu leben.